- Stellungnahme als fachkundige Stelle
- Eignung des Gründerobjektes zur Begründung einer wirtschaftlichen Vollexistenz
- Eignung des Gründers zur Führung eines Unternehmens
- Überprüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen des Gründers, insbesondere der bestehenden Haftungsverhältnisse
- Eignung der grundsätzlichen Unternehmenskonzeption zur Erreichung der Unternehmensziele unter besonderer Berücksichtigung von Rechtsform, Organisation, Standort und Führungspersonal
- Erstellung von Planungsrechnungen mit Planbilanzen, Planerfolgsrechnungen und Planungsliquiditätsrechnungen
- Steuerliche Beratung zur Rechtsformwahl
- Beratung zu steuer- und abgaberechtlichen Pflichten
- Erstellung von Investions- und Finanzierungsplänen